LIWIAN Ventures GmbH

Sitz der Gesellschaft
LIWIAN Ventures GmbH
Rothenbaumchaussee 133
20149 Hamburg

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E-Maillnfo@Iiwian.de


Niederlassung Berlin
LIWIAN Ventures GmbH
Uhlandstr. 175 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin

Phone030 / 3088 1991
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Impressum

LIWIAN Ventures GmbH

Rothenbaumchaussee 133
20149 Hamburg

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin und inhaltlich verantwortlich:
Anna Bruhn
mail@liwian.de

Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Amtsgericht Hamburg
HRB 171322

LIWIAN Consulting GmbH & Co. KG

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Amtsgericht Hamburg
HRA 127847
phG: LIWIAN Ventures GmbH, HRB 171322
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Amtsgericht Hamburg

LIWIAN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Amtsgericht Hamburg
HRA 127846, HRB 171322
phG: LIWIAN Ventures GmbH
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Amtsgericht Hamburg

Steuer-Nummer: 27/162/30035 (Finanzamt für Körperschaften I / Berlin)

Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde:
Genehmigung nach 34c GewO durch Bezirksamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Otto-Suhr-Allee 100, Berlin vom 01.09.2015

Alle hier veröffentlichten und verwendeten Texte, Grafiken und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

Umsetzung/Programmierung der Internetseiten
go4bytes - Internetprojekte

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LIWIAN Consulting GmbH & Co. KG

1. Der Maklervertrag zwischen der LIWIAN Consulting GmbH & Co. KG kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahmen der Maklertätigkeit der LIWIAN Consulting GmbH & Co. KG auf Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderungen zustande.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrags mit der LIWIAN Consulting GmbH & Co. KG andere Makler mit Vermittlungsaufträgen und / oder Nachweistätigkeiten, die das Vertragsobjekt betreffen, zu beauftragen. Sollte der Kunde schuldhaft hiergegen verstoßen, haftet der Kunde für den hieraus entstandenen Schaden.

3. Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und / oder Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

4. Weitergabeverbot: sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen, und schließt der Dritte oder andere Personen, die der dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihn vereinbarte Provision zu entrichten.

5. Doppeltätigkeit: Der Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden.

6. Eigentümerangaben: Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebene Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

7. Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

8. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtenden auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese.

9. Gerichtsstand: Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

10. Provisionsanspruch: Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. BGB mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages verdient und fällig, wenn der Hauptvertrag auf der vertragsgemäßen Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der LIWIAN Consulting GmbH & Co. KG beruht. Der Kunde ist verpflichtet, der LIWIAN Consulting GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen, wann zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung bleibt unberührt von aufschiebenden Bedingungen, die ggf. noch nicht eingetreten sind.

11. Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten: Werden zusätzlich Tätigkeiten der LIWIAN Consulting GmbH & Co. KG außerhalb der normalen Maklertätigkeit in Anspruch genommen oder in Auftrag gegeben- zusätzlich oder außerhalb des Maklerauftrags und der normalen Maklertätigkeit (z.B. Dokumentationen für Ankaufsobjekte für Dritte, gesonderte Fototermine, Vertretungen für den Auftraggeber, Übernahme von Bürotätigkeiten, Vor-Ort-Termine für Objekte, für die kein Vermarktungsauftrag vorliegt, Marktrecherchen für kundeneigene Ankäufe etc.), so werden diese mit einem Tagessatz von EUR 1.800,- zzgl. MWSt, ggf. anteilig, abgerechnet.
Auslagen für die Leistungen Dritter aus diesen Tätigkeiten werden an den Auftraggeber weiterbelastet.

12. Ausfall der Forderung: Der Makler wird von Interessenten eine Provision prozentual vom Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Zahlt der vom Makler nachgewiesene Käufer die Provision, gleich aus welchem Grund, nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit, ist der Verkäufer ersatzweise gegenüber dem Makler verpflichtet, eine Provision in Höhe der Hälfte der vereinbarten Provision zu zahlen. Der Makler verpflichtet sich, etwaige Provisionsansprüche gegen den Käufer in dieser Höhe an den Verkäufer abzutreten.

13. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die gilt auch , wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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